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News - Topware mit Erfolg vor Gericht : Urteil zu Euro-Boxen gefällt ...

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    Als richtungsweisenden Erfolg für die Softwarebranche bezeichnete TopWare Vorstand Dirk P. Hassinger das Urteil des OLG Köln. Demnach sind für Euroboxen keine Gebühren an die Duale System Deutschland AG abzuführen. Der Mannheimer Publisher konnte das Berufungsverfahren vor dem OLG Köln (AZ: 9 U 75/99) gegen die Duale System Deutschland AG für sich entscheiden. Diese ging zunächst davon aus, dass es sich bei Euroboxen um lizenzpflichtige Verkaufsverpackungen handle.

    Das OLG wies die Klage ab, mit der Begründung, dass Euroboxen nicht als Verkaufsverpackungen anzusehen sind, sondern dauerhaft verwendet werden. Das Gericht stellte darüber hinaus klar, dass Euroboxen, analog der Aufbewahrungskartons für Gesellschaftsspiele, wie etwa eine CD-Hülle 'langlebigen Verpackungen' darstellen, für die keine lizenzpflichtige Rücknahmepflicht gelte.

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