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News - Activision Blizzard : Bot-Software illegal? Bundesgerichtshof entscheidet

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    Im Oktober 2016 soll der Bundesgerichtshof entscheiden, ob eine gegenseitige Klage zwischen Activision Blizzard und Bot-Software-Hersteller Bossland zugelassen wird. Über die Frage der Monetarisierung der Software von Bossland geht der Streit weit hinaus.

    Ist es legal eine Software für ein fremdes Produkt zu verkaufen, welches die Automatisierung zulässt und demnach in das Produkt eingreift? Dieser Frage stellt sich am 6. Oktober der Bundesgerichtshof.

    Bossland verkauft die Honorbuddy-Software, um Spielern von beispielsweise World of Warcraft eine Automatisierung der Abläufe im Spiel zu ermöglichen. Blizzard sieht das als Eingriff in das Balancing des eigenen Produktes und möchte den Verkauf unterbinden. Die Rechtslage ist jedoch verzwickt. Es gibt keine Grundlage auf deren Basis die Richter entscheiden können. Die Dynamik in der Branche verändere sich schneller als es Gesetze vermögen, meint Anwalt Marian Härtel. Für ihn käme es bei der Anhörung auf vier spezielle Punkte an, die deutlich bedacht werden müssen:

    • Schadet die Nutzung von Bot-Software dem Geschäft von Blizzard und wenn ja, hat sie das erfolgreich getan? Führt es zu finanziellen Verlusten von Blizzard? Oder hilft sie dabei, Spieler zu halten?
    • Ist die Herstellung und der Verkauf solcher Software vereinbar mit den Regelungen des freien Wettbewerbs in Deutschland? Oder betrifft Drittanbieter-Software nur die vertragliche Beziehung zwischen Publisher und Kunden?
    • Sind Videospiele, die im Laden oder online verkauft werden, nur für den Privatgebrauch gedacht oder dürfen sie auch kommerziell genutzt werden? Muss ein Publisher deutlich machen, was mit dem Spiel alles nicht gemacht werden darf?
    • Ist Blizzards Nutzervereinbarung rechtlich bindend?

    Zumindest für Deutschland soll damit eine Regelung geschaffen werden. Ob eine Klage stattfinden wird und ob das Urteil auch europaweit bindend sein wird, wird sich noch herausstellen.

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