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News - EA Sports FC 24 : Österreich: Überraschendes Gerichtsurteil zu Lootboxen

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Handelt es sich bei den Packs in den Ultimate-Team-Modi von EA Sports FC 24 und seinen FIFA-Vorgängern um eine Form des Glücksspiels? Diese Frage beschäftigt die Rechtsprechung schon länger, unter anderem auch in Österreich. Nun hat das Bezirksgericht für Handelssachen Wien darüber entschieden – mit einem überraschenden Ergebnis. 

Sind die Packs im Ultimate Team von FIFA oder EA Sports FC 24 Glücksspiel oder nicht? Diese Frage beschäftigt diverse Gerichte seit geraumer Zeit, so auch im Nachbarland Österreich. Im vergangenen Sommer hatte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Hermagor bestätigt, wonach es sich bei den Packs im Modus FIFA Ultimate Team um konzessionspflichtiges Glücksspiel handelt. Weil diese Konzession für Österreich sowohl Sony (als Betreiber der Plattform, auf der die Packs angeboten wurden) als auch EA fehlte, musste dem Kläger der Kaufpreis seiner FIFA-Packs zurückerstattet werden: insgesamt 10.800 Euro.

In der Folge zog ein weiterer Kläger vor Gericht, der die für Packs ausgegebene Summe von 7.177,76 Euro zurückhaben wollte. Doch dieser Prozess ging überraschenderweise zugunsten von EA und Sony aus. Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien hat nämlich entschieden, dass der Ultimate-Team-Modus samt der darin vorkommenden Packs nicht ausschließlich und auch nicht überwiegend vom Faktor Glück bestimmt wird. Somit liege kein Verstoß gegen das Glücksspielgesetz vor.

Unter anderem hänge der Erfolg im Ultimate Team vom spielerischen Können ab. Beim Kauf der Packs habe der Spieler die Wahl zwischen Angeboten verschiedener Kategorien, darunter etwa Bronze-, Silber- und Gold-Packs. Deren Beschreibung gebe Aufschluss über die möglichen Inhalte sowie die Wahrscheinlichkeit, diese zu bekommen. Der Faktor Zufall spiele dabei zwar eine Rolle, aber eben weder ausschließlich noch überwiegend.

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Laut Urteil sei es zudem nicht möglich, aus den Packs erhaltene Inhalte wie Spieler gegen Echtgeld zu veräußern. Ein Gewinn in Euro oder einer anderen Währung sei somit ausgeschlossen. Der Verkauf des Accounts werde nicht als Gewinn oder vermögenswirksame Leistung im Sinne des Glücksspielgesetzes gewertet, weil es sich dabei um einen illegalen Akt handle. Der Modus Ultimate Team werde also nicht für den Erhalt von Echtgeld gespielt, sondern rein zum Zeitvertreib.

Ein EA-Sprecher zeigte sich sehr zufrieden mit dem aktuellen Urteil. Man sei froh über die Entscheidung des Gerichts, das mit vielen weiteren Gerichten auf der Welt darin übereinstimme, dass Ultimate Team kein Glücksspiel darstelle. Länder wie die Niederlande, Dänemark, Finnland, Frankreich, Polen, Schweden und Australien stufen Lootboxen ebenfalls nicht als Glücksspiel ein.

Auch in Deutschland fallen Ultimate Team und seine Packs per Gesetz nicht in diese Kategorie. Allerdings erhielt EA Sports FC 24 von der USK eine Alterskennzeichnung "Ab 12" – als erstes EA-Fußballspiel überhaupt. Die Begründung lautet: Handlungsdruck – In-Game-Käufe und zufällige Objekte. Eine Sensibilität für das vieldiskutierte Thema ist hierzulande also durchaus vorhanden. Ob und inwieweit Lootboxen noch die deutschen Gerichte beschäftigen werden, muss die Zukunft zeigen. 

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