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Special - USK und BPjM : Leitfaden durch den Behörden-Dschungel

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    Liste B

    Für Titel auf der Liste B gelten dieselben Beschränkungen, jedoch prüft ein Gericht zusätzlich, ob ein Medium einen Straftatbestand erfüllt. Bei Videospielen betrifft dies in der Regel Paragraph 131 des Strafgesetzbuches (StGB). Darin wird die gewaltverherrlichende oder gewaltverharmlosende Darstellung von "grausame[n] oder sonst unmenschliche[n] Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen" erläutert. Das Urteil darüber fällt kein Gremium, sondern in diesem Fall ein Richter. Die Auslegung dieses Paragraphen kann von Richter zu Richter deshalb durchaus unterschiedlich ausfallen.

    Ist eine Beschlagnahmung rechtskräftig, unterliegt das Spiel einem völligen Verbreitungsverbot in Deutschland und darf deshalb auch nicht an volljährige Personen verkauft werden. Alle im Handel erhältlichen Kopien werden im Zuge der Beschlagnahmung eingezogen. Der persönliche Besitz und die eigenhändige Einfuhr aus dem Ausland sind jedoch weiterhin gestattet, wenn das Medium nicht über die Gewaltdarstellung hinaus gehende, strafrechtlich relevanten Inhalte wie Kinderpornografie oder verfassungsfeindliche Symbole enthält.

    Aber Vorsicht: Spielt ihr ein beschlagnahmtes Spiel zusammen mit Freunden, könnte dies unter Umständen als Vorführung gewertet werden, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Ebenso ist das Verschenken von beschlagnahmten Spielen wie Manhunt oder Dead Rising verboten - sowohl natürlich an Kinder als auch an Erwachsene.

    Listen C und D

    Neben den Listen A und B existieren auch die Listen C und D, die inhaltlich dieselben Aspekte abdecken, deren Einträge jedoch nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Dieses Mittel kommt insbesondere bei indizierten Webseiten zum Tragen, um zu verhindern, dass dadurch das Interesse der Internet-Nutzer geweckt wird. Videospiele finden sich auf diesen beiden Listen jedoch nicht.

    Die USK-Alternative: PEGI

    Europaweit zählt das Zusammenspiel zwischen USK und BPjM zu den schärfsten Maßnahmen beim Jugendschutz. In mehr als 30 Nationen, vorwiegend in Europa, ist stattdessen ein Symbol der Pan European Game Information (PEGI) auf der Packung vorzufinden. Die Unterschiede zum deutschen Verfahren sind groß: Die Alterseinstufungen sind für den Einzelhandel nicht bindend, sondern dienen vor allem Eltern als Empfehlung. Und statt Gremien legen Entwickler und Publisher mithilfe eines umfangreichen Fragebogens selbst die Alterseinstufung fest, eine Möglichkeit zur Indizierung existiert darüber hinaus oft nicht. Besonders Publisher drängen auch in Deutschland darauf, das europäische System einzusetzen. Denn eine Einstufung bei der USK zu beantragen, ist immer auch mit Kosten, manchmal sogar mit Komplikationen verbunden.

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