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Special - PS4-Gebrauchtspiele-Angst : Kein Grund zur Panik

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In Vorbereitung auf die Markteinführung der PlayStation 4 hat Sony die Software-Nutzungsbedingungen für seine PlayStation-Plattformen geändert, die für reichlich Zündstoff im Internet gesorgt haben. Dass das Thema allerdings heißer gekocht wird, als es tatsächlich ist, offenbaren tiefer gehende Recherchen.

Gegenüber der Version vom Juli 2013, die im Internet-Archiv nachlesbar ist, fügte Sony unter anderem diese zwei heiß diskutierten Passagen hinzu:

  • 6.2.: Sie dürfen diese Software nicht kommerziell nutzen, sie verbreiten, eine Nutzungsgebühr dafür erheben oder andere öffentliche Vorführungen ohne unsere ausdrückliche Erlaubnis damit durchführen. Sollte es sich um einen anderen Herausgeber handeln, ist zusätzlich von diesem Herausgeber eine Erlaubnis vonnöten.
  • 7.1.: Sie dürfen weder Disc-basierte Software noch Software-Downloads weiterverkaufen, insofern dies nicht ausdrücklich von uns autorisiert wurde. Ist der Herausgeber ein Drittanbieter, so wird zusätzlich von diesem Drittanbieter eine Erlaubnis benötigt.

Bereits zuvor heißt es in den Bedingungen darüber hinausgehend:

  • 4.1. Jegliche Software ist lizenziert, nicht verkauft. Dies bedeutet, dass Sie die Rechte erworben haben, die Software so zu nutzen, wie es in den Bedingungen erläutert ist, jedoch nicht, dass Sie Eigentümer der Software sind.

Droht PlayStation-4-Käufern hier also etwa eine faustdicke Überraschung, nachdem Sony die Möglichkeiten des Tauschens, Verleihens und Verkaufens auf der PlayStation 4 auf der E3 im Juni noch als großes Feature gegenüber den damaligen Plänen von Microsoft für die Xbox One hervorhob? Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht.

Kein "Microsoft-DRM" auf dem Weg

Über Twitter dementierte Shuhei Yoshida, Präsident der Worldwide Studios von Sony, bereits kurz und knapp die Befürchtungen, man würde eine Art eigenes "Microsoft-DRM" einführen. Die IT-Seite Neowin ergänzte, dass sich diese spezifischen Klauseln auch in den Software-Nutzungsbedingungen der PlayStation 3 finden lassen.

Wahrscheinlicher ist daher, dass sich Sony lediglich rechtlich gegen alle Eventualitäten absichern möchte. Damit ist der japanische Konzern bei Weitem nicht alleine, vermutlich fast jede kommerziell vertriebene Software enthält vergleichbare Passagen in AGB, EULA und Co. Bei Microsoft heißt es dazu beispielsweise:

  • Die Anwendung wird lizenziert, nicht verkauft. Dieser Vertrag gibt Ihnen nur einige Rechte zur Verwendung der Anwendung. [...] Sie sind nicht dazu berechtigt:
    1. die Anwendung zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen

Anzeichen, dass Sony (oder Microsoft) diese selbst definierten Vorgaben tatsächlich auch in der Realität umsetzen und vollstrecken möchte, gibt es indes keine. Ob sie überhaupt mit geltendem EU-Recht vereinbar wären, ist ebenfalls höchst umstritten.

Keine Änderungen an der Datenschutzrichtlinie

Ein ähnlicher Sturm im Wasserglas sind außerdem die datenschutzrelevanten Einträge, die in anderer Formulierung zum Beispiel schon in der PSN-Datenschutzrichtlinie vom April 2012 nachzulesen sind. In der neuen Version vom November 2013 heißt es nun klarer und einfacher formuliert:

  • 14. Überwachen wir das PSN?
    14.1. Ja, aber wir können nicht alle PSN-Aktivitäten überwachen und verpflichten uns auch nicht, dies zu tun. Wir behalten uns aber das Recht vor, all Ihre PSN-Aktivitäten nach eigenem Ermessen zu überwachen oder abzuspeichern und jegliche Ihrer UGM [User-generierten Medien, Anm. d. Red.] nach eigenem Ermessen zu löschen, ohne Sie darüber zu benachrichtigen. Ihre Nutzung des PSN und unserer Community-Funktionen können abgespeichert und gesammelt werden oder uns von anderen Nutzern, wie in 13.1 beschrieben, übermittelt werden. Jegliche Informationen, die auf diese Weise gesammelt werden, z. B. Ihre UGM, Inhalte mit Ihrer Stimme und Textnachrichten, Gameplay-Videos, Zeit und Ort Ihrer Aktivitäten, Ihr Name, Ihre PSN-Online-ID und IP-Adresse können von uns oder einer unserer Tochtergesellschaften dazu genutzt werden, diese Nutzungsbedingungen und die SEN-Nutzungsbedingungen durchzusetzen, um Gesetze einzuhalten, um unsere Rechte, die der Lizenzgeber und Nutzer zu schützen und um die persönliche Sicherheit unserer Mitarbeiter und Nutzer zu gewährleisten.

Auch Microsoft behält sich in der Datenschutzerklärung für die Xbox-Plattformen umfangreiche Rechte vor, Daten von Xbox Live zu sammeln, zu verwerten und die Kommunikation auf seiner Plattform zu diversen Zwecken zu überwachen, zu speichern, zu teilen und offenzulegen. Einen Grund zum Aufschrei aufgrund der überarbeiteten Software-Nutzungsbedingungen zum Thema Datenschutz gibt es dementsprechend auch in diesem Punkt nicht.

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