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News - Verbotsaufforderungen zu Killerspielen - Stellungnahme des BIU : Zu den Äußerungen des Niedersächsischen Innenministers ...

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Der Niedersächsische Innenminister Schünemann hat sich nochmals für ein Verbot von so genannten "Killerspielen" eingestzt (was auch immer das heißt, weiß sowieso kein Politiker selbst). Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. nimmt jetzt Stellung dazu. Wir geben den Text ungekürzt und unkommentiert wieder:

Stellungnahme des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. zu den Äußerungen des Niedersächsischen Innenministers Schünemann

Die vom Niedersächsischen Innenminister Schünemann jüngst wiederholte Forderung eines „Herstellungsverbotes von so genannten Killerspielen“ ist aus Sicht der Industrie kontraproduktiv und steht im Widerspruch zu den Feststellungen der Jugendschutzverantwortlichen auf Bundes- und Länderebene.

Das deutsche Jugendschutzniveau im Bereich der Computer- und Videospiele ist weltweit vorbildlich und auch effektiv. Die Neuregelungen nach der jüngsten Novelle des Jugendschutzgesetzes haben sich in der Praxis bewährt. Hierüber sind sich sowohl die Jugendbehörden der Länder als auch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien einig (Laut Pressemeldung des USK-Beirats vom 5. Mai 2005).

Die aktuellen Regelungen und Mechanismen des Jugendschutzgesetzes scheinen dem Niedersächsischen Innenministerium allerdings nur unzureichend bekannt zu sein. So unterliegt man offenkundig der irrigen Vorstellung, die USK sei eine Selbstkontrolle der Anbieter von Computer- Videospielen. Dies ist definitiv nicht der Fall. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Alterskennzeichnungen der USK einen Verwaltungsakt der Obersten Landesjugendbehörden der Länder darstellen. Die USK selbst ist eine von der Industrie unabhängige Institution eines freien Trägers der Jugend- und Sozialarbeit.

Im Beirat der USK sind Vertreter des Bundesjugendministeriums und der Obersten Landesjugendbehörden ebenso präsent wie Vertreter der Kirchen, der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, von Jugendämtern, aus der Wissenschaft, aus Jugendorganisationen und der Industrie. Die Alterseinstufungen selbst werden vom Gutachtergremium der USK gemeinsam mit dem ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen. Der Staat ist über Obersten Landesjugendbehörden der Länder jederzeit in die inhaltliche Bewertung der Spielinhalte involviert. Dies gilt selbstverständlich auch für die Obersten Landesjugendbehörde des Landes Niedersachsen. Es besteht seitens der Industrie kein Zweifel an der sachlichen Kompetenz der Obersten Landesjugendbehörden in Fragen des Jugendschutzes. Aus unserer Sicht ist eine weitergehende inhaltliche Kontrolle von Computer- und Videospielen durch staatliche Institutionen ist weder tatsächlich vorstellbar noch rechtlich durchsetzbar.

Innenminister Schünemann geht auch von falschen Voraussetzungen aus, wenn er meint, dass die so genannten Killerspiele unkontrolliert über das Internet herunter geladen werden können. Für Jugendliche nicht geeignete Computer- und Videospiele werden von den Anbietern nur auf Datenträgern über den Einzelhandel angeboten. Die wenigen Download-Plattformen, die bereits heute Spiele ohne Jugendfreigabe anbieten, tun dies in geschlossenen Benutzergruppen mit Altersverifikationssystemen. Spiele ohne Jugendfreigabe können somit nur über illegale Downloads an Jugendliche gelangen. Um dies nachhaltig zu verhindern, unterstützt die Industrie die erfolgreiche Arbeit der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V (GVU).

Ein grundsätzliches Herstellungs- oder Verbreitungsverbot von Spieleinhalten, die für Jugendliche nicht geeignet sind, halten wir für unangemessen und angesichts der internationalen Ausrichtung unserer Branche auch für lebensfremd. Die in Deutschland oft als Killerspiele bezeichneten Ego-Shooter sind bei Erwachsenen im In- und Ausland durchaus beliebt. Im Kern muss es deshalb darum gehen, den altersgerechten Einsatz von Computer- und Videospielen im privaten Umfeld der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Diesbezüglich engagiert sich die Industrie über der Alterskennzeichnung und einsprechenden Informationsmaterialien der Anbieter. Ferner bieten die Hardwareplattformen der neusten Generation Alterseinstellungsmöglichkeiten, die ein Abspielen von ungeeigneten Inhalten verhindern.

Berlin, 21.6.2006

Olaf Wolters
Geschäftsführer

Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.
Rungestr. 18
D - 10179 Berlin

Tel.: +49 (0) 30 2408779 - 0
Fax: +49 (0) 30 2408779 - 11

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