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News - Onlinespiele : BGH-Urteil: Verbot für an Kinder gerichtete Werbung

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen reichte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Klage gegen Gameforge ein, genauer gesagt gegen eine spezielle Form von Werbung, die sich nach Meinung des Dachverbands an Kinder richtete. Nun steht das Urteil fest, wenn auch noch nicht rechtskräftig.

Kinder dürfen laut des BGH-Urteils (Aktenzeichen: I ZR 34/12) nicht zum Kauf von Ingame-Gegenständen animiert werden und gab dem Bundesverband der Verbraucherzentralen Recht. Der konkrete Auslöser der Klage war eine 2009 geschaltete Werbung zum MMORPG Runes of Magic mit folgendem Text: "Schnapp dir die günstige Gelegenheit und verpasse deiner Rüstung & Waffen das gewisse 'Etwas'". Über einen Link gelang man auf eine Website mit Angeboten zu virtuellen Gegenständen, deren Kauf man mit der Zahlung per SMS abschließen konnte. Die Kombination aus der Wortwahl des Werbetextes und der SMS-Zahlung sei laut des BGHs eindeutig an Kinder gerichtet.

Gameforge kündigte an, diese Werbeaktion nicht zu wiederholen. Auch andere Betreiber von Onlinespielen dürften in Zukunft ihr Werbeverhalten umstellen müssen.

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