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News - Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) : Nach diesen Kriterien wird geprüft

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    Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, kurz USK, hat nun ihre Leitkriterien für die Prüfung von Computer- und Videospielen offen gelegt. Wer also schon immer mal wissen wollte, warum ein Titel hierzulande nicht erscheint oder beispielsweise sogar schon ab 16 Jahren freigegeben ist, der kann dies nun in einem 20-seitigen PDF-Dokument nachlesen.

    "Die Leitkriterien für die jugendschutzrechtliche Bewertung von  Computerspielen bilden sich auf Grundlage von geltenden Gesetzen, den Grundsätzen der USK, Erkenntnissen aus der Wissenschaft und der Spruchpraxis aus mehr als 30.000 Spieleprüfungen in 16 Jahren sowie dem gesellschaftlichen Diskurs", heißt es darin.


    Bezüglich der Wirkung eines Videospiels gilt: "Zu berücksichtigen sind alle Beeinträchtigungen in Verbindung mit der Gesamtwirkung des Spiels. Beeinträchtigungen können sowohl vom Inhalt des Bildträgers im Ganzen als auch von seinen Einzelheiten ausgehen. Dabei ist irrelevant, ob die Nutzerinnen und Nutzer das Spiel letztendlich komplett durchspielen, nur bestimmte Features oder mitunter nur einzelne Modi wie beispielsweise den Multiplayer-Modus spielen."

    Wenn ihr das ganze Dokument lesen möchtet, könnt ihr es hier herunterladen, allerdings ist unser diesbezügliches Special ebenfalls empfehlenswert.

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