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Steam - News

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor wenigen Tagen bestätigt in letzter Instanz, dass Softwarelizenzen weiterverkauft werden dürfen, egal ob es sich dabei um Software auf physischen Datenträgern oder Download-Versionen handelt. Lizenzbestimmungen, die den Weiterverkauf verbieten, seien damit ungültig. In einem kurzen Statement erklärte Valve nun, dass man trotzdem den Weiterverkauf über die Steam-Plattform auch zukünftig unterbinden wolle.

Laut Valves Director of Business Development, Jason Holtman, denke man derzeit über keine Änderung bei Steam nach. Man wolle daran festhalten, dass Lizenzen an Accounts gebunden sind und ein Weiterverkauf damit unmöglich wird. Valve dürfte sich damit auf ein Urteil des Bundesgerichtshof aus dem Jahr 2010 zu Half-Life 2 berufen. Damals stellte das Gericht fest, dass der Weiterverkauf von Lizenzen zwar erlaubt sei, er aber durch Vorkehrungen wie eine Account-Bindung unmöglich gemacht werden kann.

Ob das EuGH-Urteil diese Account-Bindung untersagt, bleibt unklar. Letztendlich müsste zur Klärung der Rechtsweg bestritten werden. Bis dahin dürfte sich am Steam-System nichts ändern.

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Kommentare zu Steam

  • Avatar von Thenunu (Gast)

    Schwachsinniges Urteil

    Das Urteil vom EuGH war ja total daneben. Ich will nicht das die Spieleentwickler die viel Arbeit in die Entwicklung stecken wegen so einem Schwachsinnigen Urteil Pleite gehen. Haben sich die vom EuGH pberhaupt Gedanken gemacht bevor sie das beschlossen hatten?

  • Es kommt auch immer darauf an, was man als Produkt betrachtet. Ist es bei Steam das einzelne Spiel oder der Account an sich, der aufgewertet werden kann.
    Außerdem werden die Spiele bei Steam ja nicht wirklich gebraucht, das ist bei den DVD Boxen im Einzelhandel anders, die ihren Neu-Status und ihre Originalverpackung verlieren können.

    Es wird wohl schwer durchzusetzen sein, dass man in Steam einzelne Spiele weitergeben kann, aber es wird evtl. einfacher sein, den ganzen Account zu verkaufen, weiß gerade nicht, wie Steam das handhabt. Bei Accounts, auf die nur ein Spiel registriert ist, kann sich das dann immernoch für Käufer lohnen, die bisher noch keinen Steam Account haben.

    Noch etwas: Ist es nach Steam AGBs überhaupt erlaubt, pro Person mehrere Accounts zu haben, also z.B. für jedes Spiel einen eigenen? Wäre vielleicht umständlich, aber bei Spielen, die man eh nur einmal spielt, vermutlich nicht allzu schlimm. Man wechselt für eine gewisse Zeit auf den entsprechenden Account, bis man durch ist, verkauft ihn, und nimmt wieder seinen alten. Wenn das zur Mode wird, steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass Steam mit einer praktikableren Lösung den Spielern entgegenkommt. Vielleicht unter der Bedingung, dass Steam dann an jedem Weiterverkauf trotzdem noch ein bisschen mitverdient...

  • Ansich bietet Steam doch schon eine aehnliche Moeglichkeit. Man kann Spiele die man noch nicht an jemanden gebunden hat, problemlos verschenken oder auch tauschen.

    Wie auch immer, ich vermute fast, dass ein Zulassen des Verkaufens von Gebrauchtspielen nicht nur helle Seiten hat, da kommen sicher auch einige dunkle dunkle Flecken an die im Moment keiner wirklich denkt.

    Und wenn wir uns den Mobile-Markt betrachten, da wuerden vieeeele vieeeele Arbeitsplaetze verloren gehen, wenn sie einen Weiterverkauf von Software zulassen muessten.

  • @BitByter
    An sich stimmt das, jedoch darf auch der EuGH kein Gesetz, das durch den BGH für Deutschland beschlossen wurde, einfach so außer Kraft setzen, solange es nicht schon zur Zeit der Beschließung bestand.

    @xRAZORx
    Klar wäre das Scheiße für Steam, jedoch zumindest eine Möglichkeit die User vom "Geldmachen" abzuhalten.
    Dass es sich für Steam nicht lohnt ist ja wohl in jedem Fall klar, es sei denn Steam richtet es so ein, dass von diesem Geld wiederum auch noch Abgaben an Steam geleistet werden müssen.

  • @phil: nö, hat es nicht. BGH und EuGH sind immer noch 2 verschiedene instanzen und hier gilt: EU-recht > Bundesrecht ;)

    @razor: mir persönlich ist das mit dem verkaufen zwar wumpe, aber wenn festgestellt, dass steam das möglich machen muss, ist mir relativ egal, WIE sie es machen. ich vermute nur mal, dass das einige heftige veränderungen im downloadmarkt nachsich ziehen würde ;)

    @derdue: das macht nach den letzten rechtspsrechungen eben KEINEN unterschied mehr. ich habe neuerdings auch das recht, gebrauchte lizenzen zu veräußern.

  • Betreff

    mensch, nur weil der EuGH sagt, dass der weiterverkauf PRINZIPIELL legal ist, heisst das noch lange nicht, dass nun jeder anbieter gezwungen wird, den weiterverkauf zuzulassen, schon gar nicht einen amerikanischen mit keiner europ. niederlassung. wär ja noch schöner. lassen sich deutsche firmen von amerikanischen gerichten im eigenen land etwas sagen?

    Zitat von »Der«
    Zumal Steam niemals Softwarelizenzen verkauft ;) bei Steam werden Nutzungslizens verkauft, das macht einen riesen Unterschied, wenn man das genauer betrachtet. Das ist das gleiche Ding womit Capcom und Co. ihre bereits auf der CD vorhandenen "DLC's" rechtfertigen.

    macht doch überhaupt keinen unterschied. Valve verkauft nutzungslizenzen genau wie jeder andere spielehändler, egal ob digital oder nicht.

    der einzige unterschied ist der umstand, dass im fall von Steam die nutzung der gekauften lizenz auch von der nutzung des Steam-clients (die sogenannte Steam Subscription) abhängig ist. verlierst du deine rechte an letzterem, sind auch deine ersteren weg.

    und wieso wird immer nur über Steam gesprochen? was ist mit all den anderen digitalen anbietern? und was ist mit den normalen spieleläden? sollen die nun geöffnete PC-spiele wieder zurücknehmen, nach dem der CD-key schon aufgebraucht und damit für zweitkäufer nutz- und wertlos ist? das würde ja an betrug grenzen.

    tl;dr: wahrscheinlich ändert sich gar nichts, und das ist auch gut so.

  • Zumal Steam niemals Softwarelizenzen verkauft ;) bei Steam werden Nutzungslizens verkauft, das macht einen riesen Unterschied, wenn man das genauer betrachtet. Das ist das gleiche Ding womit Capcom und Co. ihre bereits auf der CD vorhandenen "DLC's" rechtfertigen.

  • Die Hälfte davon? Nochmal zum Verständnis: Wenn ich ein Spiel um 20€ im Sale kaufe und es NACH dem Sale auf Steam wieder 50€ kostet, dann kann ICH es sicher nicht um 20€ oder gar 10€ verkaufen weil ja dann niemand mehr das Spiel direkt bei Steam um 50€ kauft. So eine Regelung würde den Rahmen der Übersicht (für Valve) komplett sprengen und es wird ganz sicher niemals so sein dass man seine Spiele auf Steam weiterverkaufen kann.

  • @xRAZORx
    Steam könnte ja mit jedem Game das man kauft den Preis verbinden, für den man es gekauft hat, und den Usern dann nur noch erlauben es zum Beispiel für die Hälfte davon zu verkaufen...

    @BitByter
    Das Gericht hat (wie oben gesagt) schon einmal entschieden, dass man einen Weiterverkauf durch Account-Bindung verbieten darf und an diesem Urteil muss festgehalten werden egal was der EuGH in Zukunft sagt. Abgesehen davon sind es unterschiedliche Situationen...

  • Die Möglichkeit Spiele zu verkaufen wird man bei Steam nie haben, das werden sie mit ihren Anwälten verhindern. Wie soll das außerdem gehandhabt werden? Angenommen ein neues Spiel kostet 50€ bei Steam. Während dem Summer Sale ist es um 20€ im Angebot und ich kaufe es. Nach dem Sale kostet es wieder 50€. Ich könnte es nun um 30-45€ anbieten und würde Gewinn machen - somit verliert Valve Käufer und macht sich indirekt mit den Sales selber Konkurrenz.

  • Zitat von »Phil13131«
    Zitat von »ghost13«
    Nun ist es auch an uns "Kunden", das wir zusammen für unser Recht Kämpfen!!!

    Ich glaube, das kannst du vergessen^^ Aber viel Spaß beim Versuchen und Zeitverschwenden...
    Steam wird da sicher keine Meinung für ändern, egal wie viel sich Leute beschweren werden.

    dafür wird der EuGH dann schon sorgen ;)

  • Zitat von »ghost13«
    Nun ist es auch an uns "Kunden", das wir zusammen für unser Recht Kämpfen!!!

    Ich glaube, das kannst du vergessen^^ Aber viel Spaß beim Versuchen und Zeitverschwenden...
    Steam wird da sicher keine Meinung für ändern, egal wie viel sich Leute beschweren werden.

  • Wenigstens was Positives in dieser Richtung.

  • Nun ist es auch an uns "Kunden", das wir zusammen für unser Recht Kämpfen!!!

  • die ersten klagen dürften ja bald kommen. dann wird es das nächste urteil des EuGH geben....

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