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News - Jugendschutz : Ab Januar FSK-Auszeichnung für Webseiten

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Im Bereich der Videospiele gibt es für gewöhnlich zwei verschiedene Sparten: die der Kinder-, Rätsel- und Sportspiele und die der Action-Titel. Letztere behandeln in der Regel actionreiche Auseinandersetzungen mit Gegnern, wodurch sie in den meisten Fällen eine Altersfreigabe ab 16 Jahren bekommen. Ereilt Videospielmagazine wie gameswelt.de nun dasselbe Schicksal?

Die deutsche Regierung hat ein neues Jugendschutzgesetz in Angriff genommen, dass schon ab Januar 2011 in Kraft treten soll. Demnach sollen Webseiten, Blogs und Magazine mit Inhalten, die nicht nur an Leser bis 12 Jahren gerichtet sind, markiert und beschränkt werden. Es soll fortan auch für Internetseiten die Bezeichnungen ab 16 und keine Jugendfreigabe geben, die durch Einschränkungen auch noch unterstützt werden. So denkt man sogar darüber nach, Sendezeiten wie im Fernsehen einzuführen, sodass Erwachsene erst zur Kinderschlafesstunde an ihre Seiten kommen.

Noch ist das Gesetz nicht durch, doch es ist auf dem besten Wege dahin. Das Problem für Webseitenbetreiber, die über Medien wie Videospiele und Filme berichten liegt nun darin, dass leicht Abmahnwellen drohen. Klagefreudige Anwälte können Webseiten mit unzureichendem Jugendschutz anschreiben und mit Bußgeldern drohen.

Eine orwellsche Zukunftsentwicklung? Weitere Details.

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