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News - Pokémon GO : Wird dem deutschen Recht angepasst

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Änderung bei den Datenschutz-Richtlinien von Pokémon GO: Niantic passt das Spiel nach Beschwerde dem deutschen Recht an.

Die Verbraucherzentrale kann ihre Beschwerde gegen Niantic und Pokémon GO als Erfolg zu den Akten legen. Ab jetzt darf sich Entwickler Niantic nicht mehr auf 15 Klauseln berufen, die gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Eine Unterlassungsklage wurde bereits unterzeichnet. Folge sind Änderungen beim Datenschutz und den Mikrotransaktionen.

Was heißt das für den Endverbraucher? Bisher konnten Benutzer eines Handys mit Root oder Jailbreak nicht mehr auf die mobile Jagd nach Taschenmonstern gehen, weil sie von Niantic mit Berufung auf eine einseitige Kündigung des Nutzervertrages einfach ausgesperrt wurden. Dies war besonders ärgerlich für Nutzer, die zuvor per Mikrotransaktionen Geld in Pokémon GO investiert hatten. Niantic muss dieses jetzt zurückzahlen, sofern die damit gekauften In-Game-Gegenstände noch nicht verwendet wurden.

Ebenfalls nicht mehr erlaubt ist die Weitergabe von Nutzerdaten. Bisher waren User diesbezüglich machtlos, aber nach der erfolgreichen Klage wird mit Verweis auf das deutsche Datenschutzrecht die entsprechende Klausel gestrichen.

GWTV News - Sendung vom 30.09.2016
Die GWTV News vom 30.09.2016: PS-VR bald Entwicklungs-Standard, Niederlande verklagen Niantic & Beta-Registrierung für Steep möglich.

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