29.01.2010 - Tobias Simon
Erst im Dezember hatten wir berichtet, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die EU-Version von Left 4 Dead 2 und die US-Version des Blockbusters Call of Duty: Modern Warfare 2 vorläufig indiziert hat, mit dem Vermerk, dass eine endgültige Entscheidung im Januar getroffen werden soll.
Diese Entscheidung ist mittlerweile gefallen und wurde im Bundesanzeiger Nr. 16 vom 29.01.2010 bekannt gegeben. Beide Titel sind auf Liste B gelandet und seitens der BPjM somit nicht nur als jugendgefährdend eingestuft, sondern gar im Sinne des StGB als strafrechtlich bedenklich.
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Kommentare
das die immer so einen aufstand wegen einem pixelhaufen machen müssen...
Nichts. Das Spiel ist ja nur indiziert, Besitz und Verkauf (unter Ausschluß von Minderjährigen) ist ja erlaubt.
Hmn...aber hauptsache jetzt bei EMP bestellen
Zocken und Spaß haben!
Deutscheland sollte sich selber mal ner Prüfung unterziehen, und mal da ansetzen wo es angebracht ist.
Und was ist nun, wenn ich mir die Titel aus England bestelle?