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News - USK-Jahresbericht 2009 : Was und wieviel wurde geprüft?

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Bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) wurden im vergangenen Jahr in 3.100 Verfahren Computer- und Videospiele geprüft. Das sind 114 Verfahren mehr als noch in 2008. Zu dem erneuten Zuwachs haben besonders die zahlreichen Musikspiele und die Casual-Games beigetragen. Keine Beachtung hingegen fanden Online-Spiele, da diese von der USK nach aktuellem Recht nicht geprüft werden dürfen - dafür fehlt den Spielen der vorgeschriebene Datenträger. Doch die Gesetzgebung soll sich nach Ansicht des Geschäftführers der USK, Felix Falk, im Zuge der derzeitigen Debatte um die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags wohl bald ändern.

Im letzten Jahr erhielten mehr als 80 Prozent aller beantragten Spiele eine
Freigabe von null, sechs oder zwölf Jahren. In weniger als 7 Prozent der
Prüfverfahren vergaben die Obersten Landesjugendbehörden keine Freigabe für Jugendliche. Zudem war im letzten Jahr ein Rückgang bei Ego-Shootern zu verzeichnen. Waren es 2008 noch 148 Prüfverfahren, waren es heuer mit 66 Verfahren nicht einmal halb so viel.

Die meisten zur Freigabe durch die Obersten Landesjugendbehörden beantragten Produkte sind wie in den Jahren zuvor dem Genre nach Geschicklichkeitsspiele (13 Prozent) gefolgt von Denkspielen (11,8 Prozent). Fast jeder fünfte Prüfvorgang konzentriert sich auf weitere Titel in der Tradition der Automatenspiele (Arcade).

 

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