05.10.2012 - Yves Günther
In dem seit 2009 andauernden Rechtsstreit haben sich Activision und No Doubt außergerichtlich einigen können. Die Band um Sängerin Gwen Stefani warf dem Publisher des Musikspiel-Ablegers Band Hero vor, dass die virtuellen Abbilder der Band nicht nur für die eigenen, sondern auch für alle anderen Songs verwendet werden können. Dies stünde im Gegensatz zu den vertraglichen Vereinbarungen mit Activision, der Publisher bestreitete jedoch jegliches Fehlverhalten.
Über die Details der außergerichtlichen Einigung wurde nichts bekannt, der Band-Anwalt Bert Deixler wollte die Angelegenheit nicht weiter kommentieren. Activision entgeht damit einem für den 15. Oktober anberaumten Gerichtstermin, bei dem sich die Band nach Ansicht des Richters auf Betrug, Verletzung der Persönlichkeitsrechte und Vertragsbruch hätte berufen können.
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