gameswelt.tv

Allgemeine Informationen

Firma:
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle...
Strasse:
Marchlewskistraße 27
PLZ:
10243
Ort:
Berlin
Land:
Deutschland
Telefon:
+49 30 2936 3829 0
Fax:
+49 30 2936 3829 9
E-Mail:
kontakt@usk.de
Website:
Hier klicken
Watchlist:
In Watchlist eintragen

Bild von Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)

USK und BPjM - Special

Bereits vor der Novelle des Jugendschutzgesetzes druckte die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ihre Altersempfehlungen auf die Spielepackungen. Aber sie waren genau das: nur Empfehlungen, keine verbindlichen Einstufungen. Das hat sich mit dem 01. April 2003 geändert. Seitdem ist die USK-Angabe bindend und muss vom Einzelhandel umgesetzt werden. Spiele, die beispielsweise erst ab 18 Jahren freigegeben wurden, dürfen somit nicht mehr an Minderjährige verkauft werden.

Klare Grenzen zwischen USK und BPjM

Diese Umstrukturierung im Jugendschutz hatte für die Bundesprüfstelle ebenfalls Konsequenzen. Die 1954 gegründete Behörde muss im Fall von Videospielen nun zunächst das Urteil der USK abwarten, die sich nach Gutachten von Pädagogen, Journalisten und Jugendbeauftragten in Gremien über die Alterseinstufung des jeweiligen Spiels beratschlagt.

Stuft die USK einen Titel mit einer Altersfreigabe ein, darf ihn die BPjM nicht - wie früher des Öfteren geschehen - nachträglich indizieren. Umso mehr sind Entwickler und Publisher bemüht, oft in voreiligem Gehorsam Spiele in ihrem Inhalt abzuschwächen, etwa Bluteffekte zu entfernen oder auf explizite Gewaltdarstellungen zu verzichten. Denn: Verweigert die USK eine Altersfreigabe, weil das Spiel geeignet ist, "die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden", darf die BPjM auf Antrag von Jugendämtern ein Indizierungsverfahren einleiten. Für die Publisher bedeutet das oft vor allem finanzielle Einbußen.

Das Gremium der BPjM, das sich unter anderem aus Jugendbeauftragten und Vertretern von Kunst, Literatur und der Industrie zusammensetzt, entscheidet in einer mündlichen Verhandlung und einem anschließenden Abstimmungsprozess über den Antrag. Wird eine Indizierung beschlossen, wird in der Folge zudem darüber entschieden, auf welche Liste der Titel eingetragen wird.

Liste A

Spiele, die auf Liste A landen, dürfen im Handel und in den Medien nicht mehr beworben werden. Volljährigen Personen steht es aber trotzdem frei, das Spiel auf Nachfrage und "unter der Ladentheke" im Geschäft zu erwerben. Bei Online-Händlern müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Durch eine Abfrage des Personalausweises kann beispielsweise zunächst ein spezieller Ab-18-Bereich freigeschaltet werden, in dem die indizierten Titel aufgeführt werden. Mittels PostIdent-Verfahren kann zudem sichergestellt werden, dass nur die volljährige Person das Spiel in die Hände bekommt. weiter...

Diesen Beitrag als Gast kommentieren

Sicherheitscheck

Um den Missbrauch zu minimieren, sind wir leider auf diese Prüfung angewiesen. Bitte gib die angezeigten Zeichen in das Textfeld ein, damit wir dich von einer Maschine unterscheiden können.

Grafik neu laden

Einloggen

Kommentare

  • was Srange geschrieben hat:''Im Großen und Ganzen finde ich die Regeln nach denen die Eingruppierung der USK/BPJM erfolgt sinnvoll und richtig. Und ja, nur weil jemand 18 ist, ist er/sie noch lange nicht erwachsen.''---->------>
    ------>----------------->----------------->;(siehe unten)
    Aber vergiss nicht die anderen Erwachsenen, die z.B. 30-80 Jahre oder so sind (ja es gibt auch alte Leute die solche Spiele spielen)...soll man denen vorschreiben was sie zu kaufen haben? Denn die sind Wirklich Erwachsen. Außerdem kann man ja noch nichtmal die Uncut Version in Deutschland bekommen als Erwachsener. Da muss man sich erst eine > .AT < Seite aus Austria suchen um daran zu kommen. Und dadurch machen deutsche Läden auch wieder Verluste da man im Ausland kauft.

    PS: sry..habs nicht so mit dem zitieren...^^

  • Nunja, das Vorgehen der USK halt ich schon für sehr sinnvoll, auch dass diese Vorgaben für den Handel bindend sind, und auch das Titel die von der USK freigegeben wurden nicht mehr indiziert werden dürfen.

    Vor der Novellierung vor ein paar Jahren gab es da erheblich mehr Konsequenzen als Spielekäufer ... C&C Generals war nur ein Opfer der aktuellen politischen Stimmung, wär damals nicht der Krieg in Afghanistan entbrannt hätte kein Politiker auch nur im Ansatz daran gedacht das Spiel zu indizieren.
    Und das wirklich witzige: Nach der Novellierung der Gesetze (nur wenige Monate später, und noch bevor die angepasste Version 'Generäle' kam) wär genau diesr Schritt gar nicht mehr möglich gewesen, weil richtig: C&C hatte ja bereits ein USK16 Siegel und hätte gar nicht mehr indiziert werden dürfen.
    Allgemein bin ich mit der Lage wie sie ist auch fast zufrieden, ganz einfach weil dieses nachträgliche Indizieren nicht mehr da ist, und ich nicht mehr damit rechnen muss, dass evtl. kritische Games 2 Wochen später plötzlich nicht mehr 'kaufbar' sind. Und auch weil die Freigaben fairer bzw. gerechter verteilt sind, so war früher beispielsweise über Jahre ein C&C Generals indiziert und ein Unreal Tournament für jeden frei kaufbar. Da machen die jetzigen Freigaben schon deutlich mehr Sinn. ;)

    Die aktuelle Lage mit Dead Space 2 ist zwar für die Fans des Spiels ärgerlich, aber soooo unverständlich auch wieder nicht. DS ist nun wirklich auch kein Leise-Treter in Sachen Gewalt und wenn DS2 das nun auch nochmal toppen will, wundert mich der Widerstand dagegen auch nicht wirklich. Fraglich ist hier nur die Vorgehensweise udn Abstimmung der Behörden. Es macht einfach keinen Sinn wenn über Monate mit der USK zusammengearbeitet wird und man letztendlich eine Freigabe bekommt, dass dann HNTERHER noch jmd. dagegen klagen und alles wieder rückgängig machen kann. Hier herrscht dringend Nachbesserungsbedarf, mögen sich die verantwortlichen Politiker doch bitte dann einbringen, wenn die USK noch am bewerten ist - nur das fällt ja weniger auf und man kann sich (bei den älteren Wählern?) weniger profilieren. :rolleyes:

  • Es ist KEINE Importversion !!! Bei Wolfenstein reichte ein klitzekleines vergessenes HK aus, um das Spiel in der deutschen Version einzustampfen. Beim Medal of Honor Addon Breakthrough wurden mehrere HKs ,,vergessen" auch ist öfter das Wort ,,Wehrmacht" zu lesen, auf anderen Kisten im Spiel wurde das HK entfernt(Ring unterm Adler ist leer),.....das es ein ,,Fehler" ist wie du schreibst muß ja richtig sein,....aber es war eben völlig egal was dagegen zu tun, denn das selbe Schicksal wie das letzte Wolfenstein hatte das Addon nicht,....war egal oder wurde vergessen ???,...wer weiß das schon??,...

  • Amen, wenn's 18er-Bereiche gäbe, dürfte es auch keinen Grund mehr zur Indizierung geben.
    Aber: Dafür müßten die ganzen Läden erstmal einen einrichten. Wenn nur jeder dritte Laden sowas hätte und die anderen somit auf 18er-Spiele verzichten würden, würden die Publisher weiterhin schneiden um niedrigere Wertungen zu erhalten.

    Ich find's im übrigen fast schon ironisch, dass irgendeine kleine Videothek in nem Vorstadtkaff nen 18er-Raum mit EU-Titeln vorweisen kann, aber eine große internationale, auf Games spezialisierte Ladenkette nicht. Ich sag mal nicht welche ich meine, möchte ja keine Namen nennen. :D

  • Ich finde den Jugendschutz durchaus Sinnvoll. Erwachsenenmedien gehören nicht in Kinderhände. Das größte Problem ist, das viele Eltern nach wie vor keine Ahnung davon haben, welche Medien jetzt geeignet sind oder nicht. Darum bin ich für Abgegrenzte Erwachsenenbereiche für solche Artikel, wie sie z.B. in Videotheken gang und gebe sind, mit einem Türsteher der die Kinder draußen hält. Zudem einige nicht zu übersehende Hinweise das diese Medien nicht für Kinder bestimmt sind.
    Evtl. würde das einigen Eltern erleichtern zu verstehen was sie da für ihre kleinen kaufen wollen.

  • Die Angst der Deutschen:

    40 Jahre lang nicht rauchen und dann bei seinem Amoklauf ums Leben kommen!

  • OMG

    Wir sollten mehr Angst vor übermüdeten Autofahrern haben als vor jemanden der zu viele Gewalt-Spiele (Erwachsenen-Spiele) spielt!

  • Mit den Hakenkreuzen ist es eben nicht dasselbe in Film und Spiel. Jede drittklassige Dildo-Fopp-Hitlers-Unterhosen-Reportage darf natürlich mit HKs um sich schmeißen, auch in den superschlecht gemachten nachgespielten Lagebesprechungen, aber beim Spiel ist sowas noch nie durchgekommen und ist quasi per se ein Beschlagnahmungsgrund.

    Bei Breakthrough handelte es sich also entweder um einen Fehler (kommt immer mal wieder vor), oder es ist 'ne importierte Version.

  • hm,....in der deutschen Version des MOH Addons ,,Breakthrough" sind etliche Hakenkreuze auf rumstehenden Kisten zu sehn, täuschen tu ich mich nicht, da selbst auf dem Datenträger das deutsche USK Siegel ist,......und ein HK ist doch ein verfassungsfeindliches Symbol,....was soll der Scheiß also???,...


    das ist ein unterschied. ist wie in filmen auch, dient der zeitgemäßen darstellung. nur wenn du dies im alltag benutzt, dann ist es strafbar und verboten.
    wenn du beispielsweise ein laien theaterstück aus dieser zeit aufführst dürftest du somit auch hakenkreuzfahnen etc verwenden.

    Punkto USK, eigentlich müssten die Playmobil Figuren auch verboten werden. Ritte, Piraten etc. schön ausgestattet mit Waffen wie Schwertern und Kanonen etc. ist ja wohl auch Gewaltverherrlichung. Sprich alles Spielzeug (selbst Faschingskostüme) müssten somit mit dem FSK 18 Bann belegt werden.
    Ist doch alles nur blödsinn, wenn man dies auf Computerspiele reduziert.
    die amokläufer (selbst wenn die solche Spiele spielten) haben mit was getötet? genau, mit echten Waffen und nicht mit dem Spiel selbst, hier ist anzusetzen, nämlich das verbot des verkaufs von waffen an privat Personen. aber das wird es nicht geben, weil man hier sich die taschen vollstopft mit dem schwarzgeld der lobbyisten ...

  • hm,....in der deutschen Version des MOH Addons ,,Breakthrough" sind etliche Hakenkreuze auf rumstehenden Kisten zu sehn, täuschen tu ich mich nicht, da selbst auf dem Datenträger das deutsche USK Siegel ist,......und ein HK ist doch ein verfassungsfeindliches Symbol,....was soll der Scheiß also???,...

  • Am Montag gab's ne News dass zwei Xbox-exklusive Actiontitel bald als Bundle zusammen erworben werden können. Da beide Titel indiziert sind, taucht die News im dt. GW nicht auf.

  • Zitat
    insbesondere dem Berichterstattungsverbot für indizierte Titel (wie vorgestern hier auf GW).


    Hab ich was verpasst?

  • Gegen die USK, ihre Einstufungspolitik sowie deren Verbindlichkeit habe ich im Großen und Ganzen nichts. Kritisch wird es ab da, wo man Erwachsenen vorschreibt, was sie zu spielen haben und insbesondere dem Berichterstattungsverbot für indizierte Titel (wie vorgestern hier auf GW).

    Zu Kürzungen: Gerade bei selbstgeschnittenen Filmen wie denen von Pro7 ist das gecutte teils wirklich so grausam schlecht, dass der auch Ton abgehackt ist. Schaut euch mal bei nächster Gelegenheit Mission Impossible 2 (FSK 16) an, wenn der Streifen um 20:15 kommt. Da muss man die ungeschnittene Fassung garnicht kennen, um zu bemerken, dass da was faul ist. Ich kann mich nicht entscheiden, ob es witzig oder traurig ist, wenn dann eine aus dem Film geschnittene Szene (Messerspitze über dem Auge) lange und als Vollbild in der Filmvorschau zu sehen ist...

  • Ob PEGI oder USK ist in erster Linie erstmal egal, denn selbst wenn PEGI hier tätig wäre, müßten sie sich an das deutsche Jugendschutzgesetz halten - und da hängen nunmal die BPjM und die Indizierungen mit drin.

    Gerade letzteres ist, wie ich häufig schon geschrieben habe, ein ziemlich verstaubtes Verfahren. Als würde die AT-Version von Fallout 3 negative Strahlen aussenden und darf deshalb nicht im Regal liegen - obwohl es äußerlich identisch mit der geschnitten DE-Version ist. Und dennoch dürfen beide nur ab 18 verkauft werden.

  • Du hast schon recht Heoban, aber wie Srange schreibt, gibt es wirklich viele Filme die so gekürzt werden, dass die Kürzungen gar nicht auffallen. Kannst das ganze mal auf Schnittberichte.de nachlesen...
    Natürlich gibt es auch Filme, die so extrem gekürzt werden, dass die Handlung schlicht nicht mehr nachvollziehbar ist.

Top-Angebote

STYLE WECHSELN
 

Dauerhaft speichern?

PLATTFORMAUSWAHL

Weitere Plattformen

Dauerhaft speichern?

WIR PRÄSENTIEREN

WERBUNG

UMFRAGEN
Deine Meinung zum Start-Desaster von Diablo III?

Bitte log dich ein oder registriere dich kostenlos

Detaillierte Anzeige